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Allgemeiner Hinweis:
Das Angebot zur Erstellung einer Homeoffice-Vereinbarung mit Hilfe unseres Tools und der Nachprüfung durch unser Haus richtet sich nur an unsere Geschäftskunden oder öffentlich-rechtliche Organisationen und nicht an Verbraucher. Als Unternehmen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, zu verstehen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer. Der Begriff des Unternehmens umfasst auch dementsprechend handelnde Freiberufe. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Mit der Nutzung unserer Tools erklären Kunden, dass sie ein geschäftsfähiger Geschäftskunde oder eine öffentlich-rechtliche Organisation und kein Verbraucher sind. Wir behalten uns eine vorsorgliche Prüfung vor. Um Ihnen eine höchst-mögliche Sicherheit zu bieten, ist die generierte Vereinbarung auf Grundlage der aktuellen Rechtslage nach bestem Wissen verfasst, entspricht jedoch inhaltlich keiner Rechtsberatung des Verfassers in seiner Beratungspraxis - siehe Hinweis dazu im Vertrag. So kann keine Haftung für sie und ihre Umsetzung in der Praxis übernommen werden. Dies wäre nur bei einer Prüfung der Umsetzung durch einen Rechts- oder Fachanwalt im Einzelfall möglich. Falls Sie also darüber hinaus noch eine anwaltliche Wertung benötigen, geben Sie uns einfach Bescheid. Ferner enthält die Nutzung dieses Tools keinen Anspruch auf Support, Anpassungen oder bestimmte Updates. Aus diesem Grund muss die Anpassung der Vereinbarung auch periodisch wiederholt werden. Dies ist auf Grund der fortwährend veränderten Gesetzes- und Auslegungslage notwendig.
Hinweise zum Erstkontakt mittels E-Mail:Falls Sie sich bereits in einer Geschäftsbeziehung mit einem Kunden befinden, ist folgender Hinweis für Sie intern wichtig: Sie sind ja gesetzlich (Rechtsgrundlage) dazu verpflichtet, Daten zu Angeboten, Lieferscheine und Rechnungen aufzubewahren. Ein Kaufvertrag stellt somit eine notwendige Rechtsgrundlage zur Verarbeitung von (auch) personenbezogenen Daten dar. Falls sich ein Geschäft mit einem Kunden anbahnt, ist folgender Hinweis für Sie wichtig: Sie sind auch hier gesetzlich (Rechtsgrundlage) dazu verpflichtet, Daten zu Angeboten (auch E-Mails, falls Sie einen Handelsbrief nach §147 AO und § 257 HGB darstellen) aufzubewahren. Eine Erstellung eines Angebots stellt somit eine notwendige Rechtsgrundlage zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten dar.
Ich habe die Hinweise zur Kenntnis genommen und bin mit dem Haftungsausschluss einverstanden. Die Verwendung des generierten Mustertextes erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
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